Roman Weishäupl – RW WebLab (Einzelunternehmen) · Bernadottestr. 28, 22763 Hamburg · USt-IdNr.: DE325940807
Stand: 27. Juli 2026
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Erstellung, Optimierung und Betreuung von Websites sowie damit zusammenhängende Leistungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber.
(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer und Angehörige freier Berufe im Sinne des § 14 BGB (z. B. Steuerberater, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Ärzte, Heilberufler, Kanzleien und Praxen). Es handelt sich nicht um Verbraucherverträge; ein Widerrufsrecht für Verbraucher besteht nicht.
(3) Diese AGB werden Vertragsbestandteil, wenn der Auftraggeber mit der Auftragserteilung auf sie hingewiesen wurde und ihm die Möglichkeit zur Kenntnisnahme eingeräumt wurde. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, soweit der Auftragnehmer ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt.
(4) Individuelle Vereinbarungen im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung haben Vorrang vor diesen AGB.
(1) Der konkrete Leistungsumfang und die Preise ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.
(2) Verträge auf Grundlage dieser AGB umfassen regelmäßig zwei rechtlich unterschiedliche Leistungsblöcke:
(3) Alle Preise verstehen sich netto zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht anders angegeben.
(1) Der geschuldete Leistungsumfang bestimmt sich nach dem Angebot. Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen (z. B. Texterstellung, Fotografie, Logo-/Corporate-Design, Übersetzungen, dynamische Funktionen) sind nicht geschuldet und können gesondert beauftragt werden.
(2) Eine Änderungsrunde ist eine gebündelte Rückmeldung des Auftraggebers zu einem vorgelegten Entwurf mit zusammengefassten Korrektur- und Anpassungswünschen im vereinbarten Umfang. Die Anzahl inkludierter Änderungsrunden ergibt sich aus dem Angebot.
(3) Keine inkludierte Änderungsrunde, sondern gesondert nach § 7 zu vergütende Zusatzleistung sind insbesondere: nachträgliche Erweiterungen des Seitenumfangs, neue Funktionen, grundlegende Konzept-/Designwechsel nach erfolgter Freigabe sowie Änderungen aufgrund verspätet oder unvollständig gelieferter Zuarbeiten.
(1) Der Auftraggeber stellt alle erforderlichen Inhalte, Materialien und Zugänge rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Form bereit (u. a. Texte, Bilder, Logo, Zugangsdaten).
(2) Der Auftraggeber sichert zu, an allen bereitgestellten Materialien über die erforderlichen Rechte zu verfügen, und stellt den Auftragnehmer insoweit von Ansprüchen Dritter frei.
(3) Für die inhaltliche und rechtliche Zulässigkeit der veröffentlichten Inhalte ist der Auftraggeber verantwortlich. Dies umfasst insbesondere die Einhaltung des für ihn geltenden Berufs- und Werberechts (z. B. berufsrechtliche Werbebeschränkungen der Kammern, Heilmittelwerbegesetz – HWG) sowie der Vorgaben zu Impressum und Datenschutzerklärung. Der Auftragnehmer schuldet keine Rechtsberatung; die finale Freigabe der Inhalte erklärt der Auftraggeber in eigener Verantwortung.
(4) Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig nach, verlängern sich vereinbarte Termine entsprechend; hierdurch entstehende Mehraufwände können nach § 7 berechnet werden.
(5) KI-Übersetzungen: Werden fremdsprachige Fassungen der Website mittels künstlicher Intelligenz (KI) erstellt, erfolgt dies ohne fachliche oder rechtliche Prüfung. Eine Gewähr für die inhaltliche, fachliche oder sprachliche Richtigkeit wird nicht übernommen. Die Prüfung und Freigabe der Übersetzung obliegt allein dem Auftraggeber; dies gilt insbesondere für berufs-, gesundheits- oder rechtsbezogene Inhalte.
Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich in Textform als verbindlich vereinbart wurden. Voraussetzung ihrer Einhaltung ist die rechtzeitige Erfüllung der Mitwirkungspflichten.
(1) Es gelten die im Angebot genannten Preise. Bei Pauschalpreisen ist – soweit im Angebot vorgesehen – eine Anzahlung bei Auftragsbeginn und der Restbetrag nach Abnahme zu leisten.
(2) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
(3) Kündigt der Auftraggeber den Werkvertragsteil vor Fertigstellung ohne wichtigen Grund, gilt § 648 BGB (Anspruch auf die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen).
(4) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen.
(1) Über den vereinbarten Umfang hinausgehende Änderungen und Zusatzleistungen werden nach Aufwand abgerechnet. Es gilt der im Angebot genannte Stundensatz; die Abrechnung erfolgt je angefangene 30 Minuten.
(2) Vor Beginn umfangreicherer Zusatzleistungen informiert der Auftragnehmer über den voraussichtlichen Aufwand und nennt auf Wunsch einen unverbindlichen Kostenrahmen. Aufwände werden dokumentiert und nach Abschluss bzw. monatlich abgerechnet.
(3) Wird eine Leistung auf Wunsch des Auftraggebers vor Ort erbracht, werden zusätzlich Reisekosten berechnet (Fahrtkosten je gefahrenem Kilometer gemäß Angebot, ggf. zzgl. Fahrtzeit nach Stundensatz). Die Höhe wird vorab abgestimmt.
(4) Pauschal vereinbarte Termin- oder Einweisungsleistungen (z. B. Übergabe/Onboarding) sind auf den im Angebot genannten Zeitrahmen begrenzt; darüber hinausgehende Zeit wird nach Stundensatz abgerechnet.
(1) Nach Fertigstellung zeigt der Auftragnehmer die Abnahmebereitschaft an. Der Auftraggeber erklärt die Abnahme innerhalb von 14 Tagen. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
(2) Erklärt der Auftraggeber innerhalb dieser Frist weder die Abnahme noch benennt er wesentliche Mängel, gilt das Werk als abgenommen (§ 640 Abs. 2 BGB). Gleiches gilt bei Ingebrauchnahme (z. B. Live-Schaltung).
(1) Mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber ein zeitlich und räumlich unbeschränktes, nicht ausschließliches Nutzungsrecht an den erstellten Werken für den vereinbarten Zweck ein. Bis dahin verbleiben alle Rechte beim Auftragnehmer.
(2) An Leistungen und Materialien Dritter (z. B. Schriftarten, Stockbilder, eingebundene Portale) gelten ausschließlich die Lizenzbedingungen der jeweiligen Rechteinhaber.
(3) Der Auftragnehmer bleibt berechtigt, verwendete Konzepte, Techniken und Bausteine (Know-how) weiter zu nutzen.
(1) Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt der Abnahme vereinbarte Beschaffenheit sowie der Stand der gängigen Browser in aktueller Version.
(2) Bei Mängeln hat der Auftragnehmer das Recht und die Pflicht zur Nacherfüllung. Erst nach deren Fehlschlagen bestehen die weiteren gesetzlichen Rechte.
(3) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate ab Abnahme, soweit gesetzlich zulässig. Vom Auftraggeber oder Dritten nachträglich vorgenommene Änderungen sind von der Gewährleistung ausgenommen.
(1) Erforderliche oder gewünschte Leistungen Dritter – insbesondere Domain, Hosting, SSL, Schriftarten, Stockbilder sowie eingebundene externe Portale – sind eigenständige Vertragsverhältnisse zwischen Auftraggeber und dem jeweiligen Anbieter. Die hierfür anfallenden Lizenz-, Abo- und Nutzungsgebühren trägt der Auftraggeber.
(2) Der Auftragnehmer schuldet weder die Verfügbarkeit noch die Inhalte solcher Drittdienste und haftet nicht für deren Ausfälle oder Änderungen.
(1) Laufende Leistungen (Pflege, Betreuung) gelten auf unbestimmte Zeit und können von beiden Seiten mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende in Textform gekündigt werden.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die Beendigung laufender Leistungen lässt bereits abgenommene Werke unberührt.
(1) Der Auftragnehmer setzt Maßnahmen zur Barrierefreiheit nach bestem fachlichen Wissen um und orientiert sich an den WCAG 2.1 (Ziel: Stufe AA).
(2) Eine rechtsverbindlich zertifizierte oder vollständige Konformität wird nicht geschuldet. Soweit der Auftraggeber gesetzlich zur Barrierefreiheit verpflichtet ist (z. B. BFSG), obliegt ihm die Prüfung dieser Pflicht; eine förmliche Konformitätsprüfung kann gesondert beauftragt werden.
Suchmaschinen- und Auffindbarkeitsoptimierung sind Dienstleistungen ohne geschuldeten Erfolg. Der Auftragnehmer schuldet die fachgerechte Umsetzung anerkannter Maßnahmen, nicht jedoch bestimmte Platzierungen, Rankings, Sichtbarkeiten oder Besucherzahlen.
(1) Gegenstand der Leistungen ist die Gestaltung der öffentlichen Außendarstellung (Website). Der Auftragnehmer erhält dabei im Standardfall keinen Zugriff auf Mandanten-, Patienten- oder sonstige personenbezogene Daten der Kunden des Auftraggebers und ist insoweit kein Auftragsverarbeiter nach Art. 28 DSGVO.
(2) Die Website wird so gestaltet, dass im Standardumfang keine serverseitige Verarbeitung personenbezogener Besucherdaten durch den Auftragnehmer erfolgt. Die datenschutzrechtliche Bewertung eingebundener Drittinhalte und deren Ausweisung in der Datenschutzerklärung obliegen dem Auftraggeber.
(3) Rückfallklausel: Wird im Einzelfall doch ein Zugriff auf personenbezogene Daten oder geschützte Systeme erforderlich (z. B. Hosting-Einrichtung, Wartung, datenverarbeitendes Formular), schließen die Parteien vorab einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung (Art. 28 DSGVO) und – soweit § 203 StGB berührt ist – eine gesonderte Verschwiegenheitsverpflichtung des Auftragnehmers als mitwirkende Person (§ 203 Abs. 3, 4 StGB). Der Auftragnehmer wahrt in diesem Fall über alle Mandanten-, Patienten- und Betriebsgeheimnisse Stillschweigen und verpflichtet eingesetzte Beschäftigte und Unterauftragnehmer entsprechend.
Die Parteien behandeln alle bekannt gewordenen, nicht offenkundigen Informationen der jeweils anderen Partei (insbesondere Geschäfts- und Betriebsinterna) vertraulich; dies gilt auch über das Vertragsende hinaus.
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet er nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
(3) Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Für Datenverlust haftet der Auftragnehmer nur, soweit der Auftraggeber eine dem Stand der Technik entsprechende, regelmäßige Datensicherung vorgenommen hat.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Auftraggeber als Referenz zu nennen und die erstellte Website (einschließlich eines dezenten Hinweises im Seitenfuß mit Verlinkung) zu Eigenwerbezwecken zu verwenden. Der Auftraggeber kann dem in Textform widersprechen.
Ereignisse höherer Gewalt befreien die betroffene Partei für die Dauer der Störung von der Leistungspflicht; vereinbarte Termine verschieben sich entsprechend.
(1) Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform; dies gilt auch für die Änderung dieser Klausel.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam (salvatorische Klausel).
(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(4) Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig (§ 38 ZPO) – der Sitz des Auftragnehmers in Hamburg. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen.